Was wird im BEM Prozess dokumentiert?

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Alle am BEM beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht.
Von Ihnen freiwillig gemachte Angaben zu Krankheitsursache und –verlauf werden in den Protokollen festgehalten. Sämtliche Protokolle im Rahmen des BEM werden nur bei dem oder der BEM-Beauftragten aufbewahrt. Nach spätestens drei Jahren werden die Unterlagen vernichtet. Es erfolgt keine Ablage in der Personalakte. Dort wird lediglich vermerkt, wann Ihnen das Angebot zum BEM-Gespräch vorgelegt wurde und ob Sie es angenommen haben. Sie erhalten von allen Aufzeichnungen bzw. Protokollen eine Ausfertigung für Ihre Dokumentation.
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