Ist die Teilnahme am BEM-Verfahren freiwillig? Was passiert, wenn ich es ablehne?

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Ein BEM-Verfahren ist freiwillig und kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie können ein bereits begonnenes BEM-Verfahren jederzeit stoppen.
Lehnen Sie ein BEM ab, hat dies keine direkten arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Die Ablehnung wirkt sich nicht auf die Höhe Ihres Kranken- oder Übergangsgeldes aus. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung können Sie sich beim Arbeitsgericht jedoch nicht auf ein fehlendes BEM berufen.
Wichtig dabei ist: Lediglich die Teilnahme an einem BEM-Verfahren schützt Sie nicht vor einer etwaigen Kündigung. Ziel des BEM-Verfahrens ist es, gemeinsam herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung besteht und welche Maßnahmen hierfür getroffen werden müssen. In diesem Zusammenhang kann sich auch herausstellen, dass keine Möglichkeit besteht, Sie mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen weiter zu beschäftigen.
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