Wann steht mir ein BEM zu?

Beitrag
Wenn Sie im Laufe von insgesamt 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, steht Ihnen ein BEM zu. Gezählt werden dabei alle Tage, an denen Sie arbeitsunfähig waren - unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht.
Auch Zeiten einer medizinischen Rehabilitation werden mitgerechnet, wenn in dieser Zeit Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Art Ihrer Erkrankung spielt dabei keine Rolle.
Dieser Artikel wurde von Westdeutsche Lotterie erstellt und zuletzt am aktualisiert.