Einen Personalausweis beantragen

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Ab dem 16. Lebensjahr sind grundsätzlich alle deutschen Bürger:innen dazu verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen und dieses zur Feststellung der Identität vorzulegen - solang es auf Verlangen einer hierzu berechtigen Behörde geschieht. Am häufigsten wird dafür der Personalausweis genutzt. Dieser wird deutschen Staatsangehörigen ausgestellt und kann eigenständig beantragt werden. Bei Personen unter 16 Jahren muss die Antragstellung allerdings durch eine:n Erziehungsberechtigte:n erfolgen.

Möchtest du einen (neuen) Personalausweis beantragen und bist dir unsicher, wie du dabei vorgehen sollst? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung eines Personalausweises und dient als Hilfestellung, um dir den Prozess zu erleichtern.

Wann muss ich einen Personalausweis beantragen?

Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen die erneute oder erstmalige Beantragung eines Personalausweises notwendig ist. Dazu gehören:
  • die Erstbeantragung - spätestens ab dem 16. Lebensjahr
  • der Ablauf oder Verlust des bisherigen Ausweises
  • die starke Beschädigung des bisherigen Ausweises
Das Ablaufdatum findest du auf der Vorderseite deines Personalausweises.

Wo kann ich einen Personalausweis beantragen?

Den Personalausweis kannst du im Bürgeramt deines Wohnorts beantragen. Eine Beantragung ist außerdem in allen anderen Bürgerämtern und teilweise auch in deutschen Botschaften im Ausland möglich - hier werden dann allerdings höhere Gebühren erhoben. Zudem muss eventuell dargelegt werden, wieso der Personalausweis an dieser bestimmten Stelle beantragt werden muss. Kontaktiere in diesem Fall am besten das von dir ausgewählte Bürgeramt und bringe in Erfahrung, ob deine genannten Gründe anerkannt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Unterlagen du vorlegen musst, entscheidet das jeweilige Bürgeramt nach eigenem Ermessen. Informiere dich daher am besten im Voraus über die Bestimmungen an deinem Wohnort. Diese sind meistens auf der Internetseite des Bürgeramts zu finden, wo du in der Regel auch direkt einen Termin vereinbaren kannst. Meistens werden jedoch die folgenden Dokumente benötigt:
  • ein Identitätsdokument (z.B. der alte Personalausweis oder Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Welche Kriterien ein biometrisches Lichtbild aufweisen muss, kannst du hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html
Außerdem kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, wie z.B eine Geburts- oder Abstammungsurkunde. Bei der Beantragung durch eine:n Erziehungsberechtigte:n muss zudem ggfs. eine Einverständniserklärung sowie eine Ausweiskopie der zweiten erziehungsberechtigten Person vorliegen.

Wieviel kostet die Beantragung?

Die Antragstellung für Personen ab 24 Jahren kostet 37 Euro, Personen unter 24 Jahren haben dagegen mit Kosten von 22,80 Euro zu rechnen. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro (Stand 2022). Nachfolgend findest du weitere Kosten, die möglicherweise anfallen können:
  • + 13 Euro: Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes
  • + 30 Euro: Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Die Gebühr für den Personalausweis kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn die antragsstellende Person bedürftig ist - also nicht den ihr notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann. Es entscheidet das jeweilige Bürgeramt, ob eine Ermäßigung oder Erlassung der Gebühren angebracht ist.

Wie lange dauert die Ausstellung des Personalausweises?

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis du deinen Personalausweis im Bürgeramt abholen kannst. In den meisten Fällen liegt die Wartezeit zwischen 3 und 6 Wochen. Bei der Beantragung erfährst du, ab wann du deinen Personalausweis abholen kannst. Bei vielen Bürgerämtern kannst du außerdem online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Bei Personen über 24 Jahren ist der Personalausweis dann 10 Jahre gültig, bei jüngeren hingegen nur 6 Jahre. Bei einem vorläufigen Personalausweis beträgt die Gültigkeit höchstens 3 Monate (Stand 2022).

Jetzt hast du alle nötigen Informationen, die du zur Beantragung deines Personalausweises benötigst. Falls dir dennoch etwas unklar ist oder du Unterstützung benötigst, kannst du dich jederzeit an die hier aufgelisteten Ansprechpersonen wenden.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.