Nebenverdienst & Berufstätigkeit in der Rente

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Nähert sich deine Rentenzeit, du bist aber noch nicht bereit, deine Berufstätigkeit vollständig aufzugeben? Interessiert dich, wie du dein Renteneinkommen mit einer zusätzlichen Einnahmequelle aufstocken kannst? Oder hast du einfach Lust, weiterhin deinem Beruf nachzugehen? In diesem Beitrag erfährst du, welche Möglichkeiten du für den Hinzuverdienst neben deiner Rente hast, welche Regelungen es gibt und was du hierbei beachten solltest.

Wie viel darf ich überhaupt dazuverdienen?

Im Januar 2023 entfiel die gesetzliche Hinzuverdienstgrenze für Rentner:innen. Somit kannst du nun als Rentner:in ein Einkommen neben deiner Rente haben, ohne das dieses auf deine Renteneinkünfte gerechnet wird. Im Gegenteil, deine Rente kann sogar steigen, da auf zusätzliches Einkommen i.d.R. Rentenbeiträge gezahlt werden. Dies ermöglicht dir eine flexible Gestaltung deines Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Nimmst du eine neue Tätigkeit auf oder ändert sich dein Hinzuverdienst, musst du dies nicht mehr an die Rentenversicherung melden. Du solltest allerdings mit deinem Arbeitgeber sprechen, wenn du in Rente gehen und gleichzeitig angestellt bleiben möchtest.

Welche gesetzlichen Regelungen kommen mir zugute?

Die deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit der Teilrente als flexible Option, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Du kannst dich dabei frei für eine Rentenauszahlung zwischen 10 und 99,99 % deiner Vollrente entscheiden. Während du die Teilrente beziehst, sammelst du weiterhin Entgeltpunkte für die Rentenversicherung, was sich positiv auswirkt, sobald du dich entscheidest, in Vollrente zu gehen. Der Rentenanteil, auf den du zunächst verzichtest, wird später mit einem geringeren – oder sogar ohne – Abschlag gezahlt. Beim Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden keine Abschläge fällig. Wenn du neben der Rente weiterhin arbeiten möchtest, lohnt es sich meist, von der Teilrente Gebrauch zu machen, da du im Gegensatz zur Vollrente einen Anspruch auf Krankengeld bekommst. Bei längerer Krankheit erhältst du also nach 6 Wochen Lohnfortzahlung weiterhin Geld von der Krankenkasse, selbst wenn du 99,99 % der Vollrente beziehst.

Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer:in, wenn ich Rente beziehe?

Mach dir am besten vor deinem Renteneintritt Gedanken darüber, wie viel du neben der Rente noch arbeiten möchtest und wende dich dann an deinen Arbeitgeber. Hast du die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und möchtest deine Stunden nicht reduzieren, so kann dein Arbeitsvertrag theoretisch bestehen bleiben, wie er ist. Hast du die Regelaltersgrenze überschritten, muss der Vertrag in den meisten Fällen angepasst werden. Natürlich musst du auch als Rentner:in Steuern und Sozialabgaben auf dein Einkommen zahlen. Genau wie in einem normalen Anstellungsverhältnis behält dein Arbeitgeber die Lohnsteuer auf dein Arbeitsentgelt ein. Die restliche Steuerlast richtet sich nach deinem gesamten Einkommen, also den Altersbezügen plus anderen Einkommensquellen, z.B. Mieteinnahmen. Je höher dein Einkommen, desto höher sind die Steuern, die du zahlen musst.
Wenn du dich für die steuerlichen Aspekte der Rente interessierst oder weitere Unterstützung rund um die finanzielle Altersvorsorge suchst, findest du hier in der Mediathek einen Beitrag mit externen Beratungsangeboten.
Als erwerbstätige:r Frührentner:in musst du den Arbeitnehmeranteil für alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) zahlen. Hast du jedoch die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Rentenversicherung freiwillig. Durch freiwillige Beiträge erhältst du jedoch weitere Rentenansprüche. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze werden diese neu ermittelt und die Zahlungen angepasst. Zahlst du danach weiter in die Rentenversicherung ein, wird deine Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres erhöht.

In der sich wandelnden Arbeitslandschaft könnte dir der Hinzuverdienst neben der Rente neue Möglichkeiten und mehr Flexibilität bieten. Die Rente ist nicht zwangsläufig das Ende deiner Berufstätigkeit, sondern kann ein neues Kapitel für dich darstellen. Falls du mehr Informationen rund um die gesetzliche Altersvorsorge, deine Vorbereitung auf die Rente oder zur finanziellen Absicherung im Ruhestand suchst, findest du hierzu weitere Beiträge in der Mediathek.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.